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Wer die Fischerprüfung in Bayern ablegen will, muss an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen (Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung). Nähere Informationen über die Ausbildungsinhalte entnehmen Sie dem Ausbildungsplan. Sie finden den Plan unter www.fischerpruefung.bayern.de und www.LfL.bayern.de (Fischerei, Staatliche Fischerprüfung). Bewerber, die vor Prüfungsbeginn den Nachweis der Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (Ausbildungsnachweis mit Bestätigung des Kursleiters) nicht vorlegen können, werden zur Prüfung nicht zugelassen (§ 3 Abs. 3 und 4 AVFiG). Auch wir sind gerne bereit, weitere Auskünfte zu geben.
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