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Bestimmungen

Angelbestimmungen:

Der Fischfang darf während der Zeit von 00:00 Uhr bis 05:00 Uhr nicht ausgeübt werden (Nachtangelverbot). Während dieser Zeit darf kein Angelgerät am Gewässer gelagert werden. Ausgenommen hiervon sind Inhaber von Jahreserlaubnisscheinen.

Hecht-Zander u. Wels sind bis einschließlich 15.05. gesperrt!

Ab 01.10. darf im Seidlersreutherweiher nur mehr mit künstlichen Ködern oder toten Köderfisch auf Hecht, Zander und Wels gefischt werden!

Die Erlaubnis erstreckt sich auf das Fischen mit 2 Handangeln mit je einem Vorfach, sowie die Verwendung einer Senke für Köderfische. In geschlossenen Gewässern darf nur vom Ufer aus gefischt werden.

Verboten sind: Jede Art von Feuer, Grillen mit Holzkohle-/Brikett oder Holz, Camping, Eisfischen, das Zusammenlegen von Fängen, das Befahren von Wiesen sowie das Setzen von Bojen und Abspannen. Es dürfen nur tagesaktuelle Fänge gehältert werden. 

Raubfische dürfen nicht gehältert werden. Für Flurschäden haftet Jede(r) selbst. Hunde- und Katzenfutter sind nicht erlaubt.  Die in der Fangliste aufgeführten Fischarten sind unmittelbar nach dem Fang in die Fangliste mit Datum, Gewässer, Fischart, der Länge in cm und dem geschätzten Gewicht in Gramm einzutragen.

Fangmenge pro Angeltag: 2 Karpfen, 2 Schleien, 2 Salmoniden, 1 Raubfisch (Hecht, Zander oder Wels), 2 Aale, 1 Graskarpfen, nicht eintragungspflichtige Fische sind auf 5 Stück pro Angeltag beschränkt. 

Gesamtfangmenge pro Wochenerlaubnisschein:

8 Karpfen, 8 Schleien, 8 Salmoniden, 3 Raubfische (Hecht/Zander/Wels), 8 Aal, 3 Graskarpfen.

Erlaubt als Wetterschutz sind ausnahmslos nur Bivvys (max. 2 Personen) und Schirmzelte.Pavillons, andere Zelte, Wohnmobile/-wagen sind verboten. Für Ihr fischwaidgerechtes Verhalten und sauberes Verlassen des Angelplatzes bedanken wir uns und wünschen Ihnen einen guten Fang. Wir bitten um Rückgabe der Fangliste (bei Ausgabestellen oder Sammelkästen am Gewässer). 

Bei Nichtbeachtung kann der Erlaubnisschein ersatzlos eingezogen werden. 

 

Mindestmaße und Schonzeiten:

  • Karpfen 35 cm

  • Schleie 26 cm (Schonzeit vom 01.05.-30.06.)

  • Bachforelle 26 cm (Schonzeit vom 01.10.-15.03.)

  • Regenbogenforelle 26 cm (Schonzeit vom 15.12.-15.03.)

  • Äschen 35 cm (Schonzeit vom 01.01.-30.04.)

  • Aal 50 cm

  • Hecht 50 cm (Schonzeit vom 01.01.-15.05.)

  • Zander 50 cm (Schonzeit vom 01.01.-15.05.)

  • Wels (Schonzeit vom 01.01.-15.05.)

 

Im Übrigen gelten die Schonzeiten nach dem BayFiG i.V. AVBayFiG.